Für die Beglaubigung der unten genannten Dokumente muss vorgelegt werden:
1. Das Originaldokument oder die beglaubigte Abschrift (ausgestellt von der Stelle, die das Originaldokument verfasst hat)
Von einer der folgenden deutschen Behörden (je nach Sitz der Firma) beglaubigt:
● Industrie-und Handelskammer
● Behörde für Inneres Hamburg
● Regierungspräsidium
● Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion Trier
● Senatsverwaltung für Inneres
● Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg
● Innenministerium
● Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Berlin:
● Bezirksregierung
Hinweis - vom Amtsgericht ausgestellte Dokumente (Handelsregister etc.) müssen vom Landgericht beglaubigt werden.
Art des des Geschäftsvorgangs Gebühr:
Beglaubigung von Erklärungen über Aktivitäten im Ausland € 198
Beglaubigung von Gründungsverträgen, Satzungen oder Satzungsänderungen, Handelsregisterauszüge oder Dokumenten zur Eröffnung einer Repräsentanz einer Firma im Libanon u. andere Geschäftsvorgänge. €198
Beglaubigung einer Geschäfts-vollmacht 1 Unterschrift € 198 2 Unterschriften € 396
Beglaubigung von Preislisten € 80
Beglaubigung von Ursprungszeugnissen € 22 Das Ursprungszeugnis kann nicht ohne gleichzeitige Beglaubigung der entsprechenden Handelsrechnung beglaubigt werden.
Beglaubigung von Handelsrechnungen von €40 bis €2750 Es wird eine Gebühr in Höhe von 1‰ des Rechnungsbetrages erhoben. Die Handelsrechnung kann nicht ohne gleichzeitige Beglaubigung des entsprechenden Ursprungszeugnisses beglaubigt werden.